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Postleitzahlen und Landeskennzeichnung in Adressangaben in Impressen

Das der PLZ vorangestellte D-xxxxx sollte nicht mehr verwendet werden!

Laut deutscher und internationaler Postnorm soll in Adressangaben den Postleitzahlen kein Nationalitäts-Zeichen vorangestellt werden. Das D entspricht sowieso nicht der ISO-Norm.

Hintergrund dieser Empfehlung: Es gibt zahlreiche PLZ Systeme im Ausland, die mit Buchstaben arbeiten – z.B. in Großbritannien. Das Voranstellen des "D-" vor der Postleitzahl, hat in der Praxis häufig zu Verwechslungen geführt. Stattdessen soll der Landesname in Landessprache, englisch oder französisch angefügt werden.

Da in die Adressangabe im Produktrecht formell zur Kontaktaufnahme mit dem Hersteller dient, ist in Impressen und bei der Anbieterkennzeichnung in der Regel die postalisch korrekte Form zu empfehlen.

Diese Information stellt keine Rechtsberatung dar. Sie basiert auf den offiziellen Empfehlungen der Deutsche Post AG mit Stand von 2007 (siehe Link unten) und kann eigene Recherchen, u.A. unter dem angegebenen Link, nicht ersetzen.

http://www.deutschepost.de/dpag?skin=hi&check=yes&lang=de_DE&xmlFile=1004048